Wissen › Sozialgesetzbücher
Der Oberbegriff „Sozialgesetzbuch“ meint die systematische Zusammenfassung aller Rechtssätze des Sozialrechts in einem einzigen Gesetzeswerk (der richtige Fachbegriff ist hierfür Kodifikation). Rein praktisch teilt sich das Sozialgesetzbuch jedoch in 12 einzelne Bücher auf, deswegen spricht man auch von Sozialgesetzbüchern.
Jedes einzelne Buch ist dabei ein eigenständiges Gesetz:
SGB I - Allgemeiner Teil |
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende |
SGB III - Arbeitsförderung |
SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung |
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung |
SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung |
SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung |
SGB VIII - Kinder - und Jugendhilfe |
SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen |
SGB X - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz |
SGB XI - Soziale Pflegeversicherung |
SGB XII - Sozialhilfe |
Ein gewisse Systematik ist hinter der ganzen Sache zu erkennen. So kommt die Arbeit an erstes Stelle und im Anschluß die verschiedenen Versicherungen. Die Pflegeversicherung fällt dabei aus dem Rahmen was daran liegt, dass Sie erst 1995 in Kraft getreten ist. Es war einfach keine andere Nummer mehr frei und so landete sie auf Platz 11.
Das Sozialgesetzbuch soll alle Sozialleistungsbereiche umfassen: von der Ausbildungsförderung über die besondere Förderung von Schwerbehinderten bis hin zur Kriegsopferversorgung.
Die Sozialgesetzbücher sind über die Jahrzehnte entstanden und daher eine große Sammlung an Paragraphen, die jedoch einer sehr durchdachten Systematik unterliegen.
Natürlich versucht der Gesetzgeber die Ordnung, die Zweckmäßigkeit und den Struktur der Sozialgesetzbücher zu wahren. Bestes Beispiel ist die Eingliederungshilfe, die 2020 aus dem SGB XII in das SGB IX wandert.
Hinweis: Dieser Artikel stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
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Die Behindertenhilfe ist kein spezielles Gesetz, der Begriff umfasst vielmehr verschiedene Gesetze und Finanzierungsformen, die dann als Behindertenhilfe bezeichnet werden.