Wissen › Leistungsträger
Die Krankenkasse: Eine der 7 Rehabilitationsträger und damit Leistungsträger
Der Leistungsträger im Sozialrecht bezeichnet die Behörde, Körperschaft oder Anstalt, die eine Sozialleistung trägt bzw. diese erbringt. Gerne wird hier deshalb auch vom Kostenträger gesprochen. Die sieben Rehabilitationsträger sind die Leistungsträger für die Leistungen zur Teilhabe; diese umfassen die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung und zur sozialen Teilhabe.
Hinweis: Dieser Artikel stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
Nein natürlich nicht. Aber was macht eigentlich ein Werkstattrat? Online lernen auf Ditschler Seminare. Kostenlos und unverbindlich.
Manchmal ist es erstaunlich, welche Streitfragen das BAG klären muss:
Ist der Samstag ein Werktag?
Viele Menschen würden dies direkt verneinen. Wie sieht das Bundesarbeitsgericht diesen Fall? › mehr
Welche Berufsgruppen fallen unter den TVöD? Lernen Sie die Grundlagen.
FACHBEITRAG: Arbeitsverhältnisse in Anlehnung an den TVöD
In diesem Beitrag lernen Sie warum der Satz „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD“ ungewollt zur vollständigen Anwendung des TVöD führt. Es wird natürlich auch aufgezeigt wie sich dies verhindert lässt.