Wissen: Behindertenhilfe

Was ist die Behindertenhilfe? Wie agiert sie?

Wissen › Behindertenhilfe

 

Die Behindertenhilfe soll Menschen mit Behinderung Hilfe und Beratung bieten und dafür entsprechende Angebote bereithalten. Die Behindertenhilfe ist dabei kein spezielles Gesetz, der Begriff umfasst vielmehr verschiedene Gesetze und Finanzierungsformen, die dann als Behindertenhilfe bezeichnet werden. 

 

Was können Leistungsangebote der Behindertenhilfe sein?

behindertenhilfe leistungsangebote

Leistungsträger können alle in den Sozialgesetzbüchern genannten Träger sein, die jeweils besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung vorsehen:

  • Fahrdienste: z.B. Fahrten zum Arzt, zur Tagespflegeeinrichtung,…
  • Beratungsstellen: Beratungsangebote, Teilhabeberatung, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB),…
  • integrative Einrichtungen wie Kindergärten, Integrationsbetriebe,…
  • berufliche Eingliederung und Integrationshilfen mit Ziel einer dauerhaften Erwerbstätigkeit
  • Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen
  • Förderschulen, sonderpädagogische Schulformen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), sonder- und heilpädagogische Kindergärten
  • spezielle Berufsschulen, zum Beispiel für Hörgeschädigte
  • Berufsausbildung: zum Beispiel für Hörgeschädigte oder Blinde
  • Frühförderung: pädagogische und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Wer kann Leistungsträger der Behindertenhilfe sein?

leistungsträger in der behindertenhilfe

Leistungsträger können alle in den Sozialgesetzbüchern genannten Träger sein, die jeweils besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung vorsehen:

  • die Bundesagentur für Arbeit (SGB III)
  • die Rentenversicherung (SGB VI)
  • die Kinder - und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • die Pflegeversicherung (SGB XI)
  • die Sozialhilfe (SGB XII)
  • ….

Wer kann Leistungserbringer der Behindertenhilfe sein?

leistungserbringer in der behindertenhilfe

Jedes Leistungsgesetz beschreibt die Voraussetzungen, unter denen eine Einrichtung oder ein Dienst als Leistungserbringer im Rahmen des jeweiligen Sozialgesetzbuches tätig sein kann. In der Regel müssen die Leistungserbringer Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen, die dabei einzuhaltende Qualität und die für die Leistungen zu zahlende Vergütung abschließen.

Leistungserbringer können gemeinnützige, private oder öffentliche Träger sein z.B.: 

  • die Lebenshilfe
  • Selbsthilfeinitiativen
  • die Caritas
  • Elternvereine
  • die Diakonie

Bei ca. 10,2 Millionen Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik Deutschland wird die enorme Bedeutung der Behindertenhilfe deutlich. 


Hinweis: Dieser Artikel stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

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