Wissen › Behindertenhilfe
Die Behindertenhilfe soll Menschen mit Behinderung Hilfe und Beratung bieten und dafür entsprechende Angebote bereithalten. Die Behindertenhilfe ist dabei kein spezielles Gesetz, der Begriff umfasst vielmehr verschiedene Gesetze und Finanzierungsformen, die dann als Behindertenhilfe bezeichnet werden.
Leistungsträger können alle in den Sozialgesetzbüchern genannten Träger sein, die jeweils besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung vorsehen:
Leistungsträger können alle in den Sozialgesetzbüchern genannten Träger sein, die jeweils besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung vorsehen:
Jedes Leistungsgesetz beschreibt die Voraussetzungen, unter denen eine Einrichtung oder ein Dienst als Leistungserbringer im Rahmen des jeweiligen Sozialgesetzbuches tätig sein kann. In der Regel müssen die Leistungserbringer Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen, die dabei einzuhaltende Qualität und die für die Leistungen zu zahlende Vergütung abschließen.
Leistungserbringer können gemeinnützige, private oder öffentliche Träger sein z.B.:
Bei ca. 10,2 Millionen Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik Deutschland wird die enorme Bedeutung der Behindertenhilfe deutlich.
Hinweis: Dieser Artikel stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
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