Inhouse Seminare & Workshops

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Sie haben einen Schulungs- und Fortbildungsbedarf? Ob für ein kleines Team oder die gesamte Abteilung. Gerne führen wir eine Inhouse-Schulung nach Ihren Wünschen durch.

 

Sie möchten ein Inhouse Seminar oder Workshop digital? Gerne realisieren wir über Skype oder ZOOM auch diesen Wunsch. Einfach und unkompliziert. Dabei ist auch eine größere Anzahl von Mitarbeitern an verschiedenen Standorten (z.B. Home-Office) kein Problem. Über unsere Geschäftskunden-Lösung beim Video-Konferenzanbieter ZOOM können wir dies professionell und hochwertig mit Ihnen umsetzen. Falls Sie über eine eigene interne Softwarelösung verfügen, kann diese auch genutzt werden.

 


 Wir bieten

Nach Ihren Wünschen

Im Inhouse Seminar gehen wir auf Ihre spezifischen Themen & Herausforderungen ein. Dies kann von einer Schulung bis hin zu einer gemeinsamen Begutachtung gehen. 

preisgünstig

Schicken Sie nicht ihr Team durch die ganze Republik. Lassen Sie effektiv und preisgünstig digital in einer Online-Fortbildung schulen. 

vor ort oder digital

Vor Ort oder digital. Als Workshop oder Seminar.


Inhouse Seminare und Workshops zu folgenden Themen an

 

Einführungsseminare in das Arbeits- und Tarifrecht

 

 

 

Arbeits- und Tarifrecht in sozialen Einrichtungen: Die Anwendung des TVöD

 

 

Aktuelle Änderungen im  Arbeits- und Tarifrecht 

 

 

Befristete Arbeitsverträge

 

 

Teilzeitbeschäftigung

 

Umsetzung des BetrVG : Tendenzschutz in sozialen Einrichtungen 

 

ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)

 

Personal, HR &

Marketing:

Personalgewinnung

 

 

Einführung in das BetrVG

 

 

Eingruppierungen im TVöD / TV-L

 

 

Arbeitsrecht für Leitungskräfte

 

 

Einführung in das SGB II und das SGB XII

 

 

Rechtsgrundlagen der Behindertenhilfe: Grundsicherung - Eingliederungshilfe - SGB IX

 

 

SGB XI für die Behindertenhilfe

 

 

Seminare zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

 

 

Digitalisierung: MS Excel, MS WORD, MS OUTLOOK Content Marketing, Google Produkte, Webseiten & Webshops

 



Kennen Sie schon unsere FachbeiträgE?

Wie kann ein nicht zuständiger Reha-Träger zum leistenden Reha-Träger werden? Eigentlich wird eine Leistung vom zuständigen Reha-Träger geleistet, es gibt jedoch auch nach § 15 SGB IX Ausnahmen davon. Dies wird als trägerübergreifende Leistungserbringung verstanden.

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Bleiben Sie auf dem neusten Stand mit unserem Newsletter. Wir halten Sie auf dem Laufenden über aktuelle Änderungen und Neuigkeiten aus der Welt des Arbeits- und Sozialrechts. › mehr