Mit der Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 1. Januar 2023 kommt es in fast allen Sozialgesetzbüchern zu einer Reihe von Änderungen.
Betroffen sind insbesondere die Regelungen im SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Sicherung des Lebensunterhalts erfolgt nicht mehr durch das ALG II und das Sozialgeld, sondern durch das Bürgergeld.
Das Verfahren zur Eingliederung in Arbeit wird mit zeitlichem Abstand zum 1. Juli 2023 grundlegend geändert.
Zudem werden in einer Vielzahl von Regelungen die Vermögensfreibeträge, die Hinzuverdienstgrenzen, die Nachweispflichten, die Leistungsminderungen und die Angemessenheitskriterien neu gestaltet.
Zum 1. Januar 2023 kommt es aber auch im SGB XII zu einer Reihe von Änderungen, die alle Sozialhilfeleistungen betreffen. Insbesondere beim Einsatz von Einkommen und Vermögen verändern sich die bisherigen Regelungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Änderungen liegt auf den Leistungen der Grundsicherung und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Zudem werden besondere Regelungen für die Karenzzeit eingeführt.
Auch das bisherige Wohngeld-Gesetz wird zum Jahreswechsel strukturell verändert:
Die Änderungen im SGB II und SGB XII sind manchmal ähnlich und dann doch wieder sehr unterschiedlich. Eine sachgerechte Beratung und Begleitung sind daher im veränderten rechtlichen Umfeld nicht immer ganz einfach durchzuführen. Zudem erschweren eine Vielzahl von Übergangsregelungen den Umstellungsprozesse.
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