Der Gesetzgeber hat wegen der Corona-Pandemie eine Vielzahl von Änderungen in den Sozialgesetzbüchern vorgenommen. Diese Änderungen sind jeweils befristet und sollten in der Regel spätestens zum 31. Dezember 2020 auslaufen. Für einige dieser Änderungen ist das Auslaufdatum jetzt aber verschoben worden.
Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verlängert für den Bereich der Pflege im SGB XI mehrere Regelungen bis zum 31. März 2021.
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