Mit dem Jahreswechsel wurden neue Fachbegriffe und Bezeichnungen in der neuen Eingliederungshilfe und im Sozialrecht eingeführt:
Besondere Wohnform | Die bisherige stationäre Einrichtung zum Zwecke der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe |
Leistungen über Tag | Die bisherige teilstationäre Leistungserbringung |
Leistungen über Tag und Nacht | Die bisherige stationäre Leistungserbringung |
Persönlicher Wohnraum | Persönlicher Wohnraum ist ein Wohnraum, der Leistungsberechtigten allein oder zu zweit zur alleinigen Nutzung überlassen wird |
Räumlichkeiten | Leistungsberechtigten, die nicht in einer Wohnung leben, weil ihnen allein oder zu zweit ein persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung zu Wohnzwecken überlassen werden, leben in Räumlichkeiten |
Sonstige Unterkunft | Leistungsberechtigte, die weder in einer Wohnung noch in einem persönlichen Wohnraum und zusätzlichen Räumlichkeiten untergebracht sind, leben in einer sonstigen Unterkunft |
Wohnung | Wohnung ist die Zusammenfassung mehrerer Räume, die von anderen Wohnungen oder Wohnräumen baulich getrennt sind und die in ihrer Gesamtheit alle für die Führung eines Haushalts notwendigen Einrichtungen, Ausstattungen und Räumlichkeiten umfassen |
zusätzliche Räumlichkeiten | zusätzliche Räumlichkeiten sind Räume, die Leistungsberechtigten zusammen mit weiteren Personen zur gemeinsamen Nutzung überlassen werden |
Leistungen zur Schulbildung in besonderen Ausbildungsstätten über Tag und Nacht | Internat |
Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.