Was ist das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit?

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Berufliche Maßnahme im Bildungsbereich fordert verwertbare Arbeit

Bildungsbereich und verwertbare Arbeit

Nach der Teilnahme an beruflichen Maßnahmen in einem Bildungsbereich für Menschen mit Behinderungen soll eine "Mindestmenge wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" vorhanden sein. Dies bedeutet, dass diese Personen in der Lage sein sollten, nach den Maßnahmen in diesem Bereich an Arbeitsprozessen teilzunehmen und eine wirtschaftlich nutzbare Arbeit zu leisten. Die Sicherstellung dieser Arbeit erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Bildungsmaßnahmen, nicht zum Zeitpunkt des Eintritts in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Es wird erwartet, dass diese Arbeitsleistung voraussichtlich nach Abschluss der Fördermaßnahmen erbracht werden kann.

 

 

Definition "Mindestmaß Wirtschaftlich verwertbare Arbeit"

Der genaue gesetzliche Rahmen für dieses "Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" ist nicht definiert. Ein Gerichtsurteil legt jedoch fest, dass diese Art von Arbeit erbracht wird, wenn die Person mit Behinderungen in irgendeiner Form an den Arbeitsaufträgen der WfbM beteiligt ist und eine minimale Arbeitsleistung erbringt. Dabei muss die Beteiligung an der Produktion und Erbringung von Waren und Dienstleistungen durch nützliche Arbeit erfolgen, ohne eine Gefährdung für sich oder andere darzustellen.

Es wird betont, dass ein gewisser Grad wirtschaftlicher Rentabilität nicht erforderlich ist. Ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit wird bereits erfüllt, wenn die erzielte Arbeit wiederholt in der WfbM ausgeführt werden kann, selbst wenn sie nur geringfügigen wirtschaftlichen Wert besitzt.

 

Andere Definitionen von Arbeit

Während das Gesetz Arbeitsfähigkeit über die wirtschaftliche Verwertbarkeit definiert, betrachtet die "Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung" Arbeit aus einer breiteren Perspektive. Arbeit wird hier nicht rein auf wirtschaftliche Produktivität reduziert, sondern umfasst auch sozialen Beitrag, Sinnstiftung und Teilhabe an der Gemeinschaft. Diese Definition erweitert den Blick auf Arbeit und schließt Tätigkeiten ein, die Teilnehmern in Tafö (Tagesförderstätten) angeboten werden, um sie auf eine spätere Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, selbst wenn sie nur wenige Stunden pro Woche dauern und im Sozialraum stattfinden.


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.


Fachbuch zum Mindestmaß an verwertbarer Arbeit

Die Tagesförderstätte - Nr. 330
  Die Tagesförderstätte hat das Ziel, diesen Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen eine für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Der Mensch mit Behinderungen erhält hier ein tagesstrukturi ... (mehr lesen)
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