Fachartikel: Lohnsteuer Nachzahlung - Wer muss zahlen?

Finanzamt, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Ausschlussfrist, Lohnsteuerschulden

Fachartikel › 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Whats App Krankenschein

Was passiert, wenn der Arbeitgeber jahrelang zu wenig Lohnsteuer einbehält und abführt? Kann der Arbeitgeber die von ihm für die Vergangenheit an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer vom Arbeitnehmer zurückverlangen?

 

Das BAG (Urteil vom 14.11.2018 – 5 AZR 301/17) sagt: ja.

Schuldner der Lohnsteuer ist allein der Arbeitnehmer. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber versehentlich oder absichtlich zu wenig Steuern einbehält. Der Arbeitnehmer muss die Steuerschuld begleichen.

Im Sozialversicherungsrecht kann der Arbeitgeber lediglich in den drei folgenden Auszahlungsmonaten Arbeitslohn einbehalten und muss dabei die Pfändungsfreigrenzen beachten. Diese Einschränkungen gelten nicht für den Erstattungsanspruch bei Lohnsteuerschulden.

Die arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfrist sorgt ebenfalls nicht für das Verfallen des Rückzahlungsanspruchs: die Ausschlussfrist beginnt erst mit der tatsächlichen Zahlung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber an das Finanzamt zu laufen. Im Zeitrahmen der Ausschlussfrist muss der Arbeitgeber seinen Ansprüche geltend machen.

 

Fazit: ein Arbeitnehmer ist gut beraten, seinen Lohnzettel nicht nur abzuheften, sondern auch inhaltlich auf Richtigkeit zu prüfen.

 


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



Fachliteratur zum Arbeits- und Sozialrecht

Die Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe - Nr
Von der Betreuung zur Assistenz: Das BTHG (Bundesteilhabegesetz) ersetzt in der Eingliederungshilfe die bisherigen Betreuungsleistungen durch Assistenzleistungen. Die Ziele, Formen, Inhalte und die Gewährung von Assistenzleistungen werden im ... (mehr lesen)
ab 22,95 € 1
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz 2016
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist im Bundestag verabschiedet worden und in Kraft. Das BTHG ist ein Artikelgesetz: in 25 Artikeln werden bestehende Gesetze verändert, allen voran das SGB IX und das SGB XII.   Seiten: 115 Th ... (mehr lesen)
11,95 € 1
Regenerationstage und Umwandlungstage (TVöD-VKA) -
Die Tarifparteien im Bereich des TVöD-VKA haben sich am 18. Mai 2022 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst geeinigt. Ende August sind die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen worden. ... (mehr lesen)
ab 24,95 € 1
Arbeitsverträge in Anlehnung an den TV-L - Nr. 501
36 Seiten.   Bestellnr: 501   Erhältlich als PDF.
10,00 € 1
Leistungsrechner "Leistungen der Pflegeversicherun
Auf Anregung von Fragegeplagten ist der Leistungsrechner SGB XI entwickelt worden. Mit ihm sind die Berechnungsergebnisse für alle Kombinationsmöglichkeiten sofort auf dem Bildschirm ablesbar und es lassen sich so alle Varianten der Leistung ... (mehr lesen)
14,90 € 1
Leistungsrechner für Rentenbezieher - Excel basier
Zum 1. Januar 2020 wird die sozialrechtliche Leistungstrennung durchgeführt: die Eingliederungshilfe trägt in den Einrichtungen nicht mehr die Kosten für den Lebensunterhalt. Für die Kosten des Lebensunterhalts müssen die Bewohner in den bes ... (mehr lesen)
14,90 € 1