Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetz erfolgt in fünf Phasen: 2016, 2017, 2018, 2020 und 2023 treten die neuen Regelungen zeitversetzt in Kraft. Nachdem 2018 insbesondere der erste Teil vom SGB IX verändert worden ist und 2020 die neue Eingliederungshilfe im SGB IX in Kraft tritt, ist für 2019 keine Änderung vorgesehen.
Eine Jahr der Ruhe, aber eher der Ruhe vor dem Sturm.
2019 müssen die Akteure viele Vorbereitungen für die nächste Änderungswelle treffen.
Auf Landesebene werden die Rahmenvereinbarungen für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ausgehandelt: die Fragen der Prüfung der Wirksamkeit und der Leistungstrennung in teilstationären und stationären Einrichtungen werden nicht einfach zu klären sein.
Den Leistungserbringern stehen neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen bevor. Dazu müssen neue Kostenzuordnungen vorgenommen werden.
Besonders die gesetzlichen Betreuer sind im nächsten Jahr gefordert: die neue Eingliederungshilfe erfordert eine neue Antragstellung, im Gesamtplanverfahren sind viele Entscheidungen zu treffen, im stationären Bereich muss die Überleitung der Rente beendet werden, erstmal muss zudem Grundsicherung beantragt werden.
Der Wegfall des Barbetrags und der Bekleidungspauschale muss aufgefangen werden. Für die gesetzlichen Betreuer wird 2019 ein herausforderndes Jahr werden.
Die Leistungsberechtigten werden sich weiter vorbereiten müssen auf ihre neue Rolle im Reha-Prozess und die vielen neuen Eigenverantwortlichkeiten.
Die Leistungsträger werden sich weiter vorkämpfen in der Umsetzung der Verfahrensschritte des Gesamtplan-und Teilhabeplanverfahrens und sie werden die Arbeitsbelastung aus den Aufgaben zur Bedarfserkennung und –Feststellung bewältigen müssen.
Es wird für alle beteiligten Akteure ein arbeitsreiches Jahr werden.
Eine ,,to-do''-Liste kann dabei nicht schaden.
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