Die Übungsleiterpauschale steigt

Übungsleiter, EstG, Ehrenamtspauschale, Steuerfreibetrag

Fachartikel › 

Was ist die übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EstG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, oder einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke steuerfrei bis zur Höhe von insgesamt 2400 Euro im Jahr.

Steigt die übungsleiterpauschale im jahr 2021?

Ja, der oft als „Übungsleiterpauschale“ bezeichnete Steuerfreibetrag wird nun mit Wirkung ab dem 1. Januar auf 3000 € erhöht.

 

Was ist die ehrenamtspauschale? steigt die ehrenamtspauschale?

Nach § 3 Nr. 26a EstG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke steuerfrei bis zur Höhe von insgesamt 720 Euro im Jahr.

Dieser oft als „Ehrenamtspauschale“ bezeichnete Steuerfreibetrag wird nun mit Wirkung ab dem 1.Januar auf 840 € erhöht.

 

Was sind zusätzliche räumlichkeiten?

Zusätzliche Räumlichkeiten sind Räume, die ihnen zusammen mit weiteren Personen zur gemeinsamen Nutzung überlassen werden.

In einer solchen besonderen Wohnformen werden als Leistungen der Eingliederungshilfe die Aufwendungen für Wohnraum oberhalb der Angemessenheitsgrenze der Grundsicherung übernommen, sofern dies wegen der besonderen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderungen erforderlich ist.

 

was sind die voraussetzungen für die beziehung der übungsleiterpauschale und der ehrenamtspauschale?

Die Voraussetzungen für die Nutzung der Steuerfreibeträge für nebenberuflich tätige Arbeitnehmer oder ehrenamtlich Tätige bleiben unverändert.

 

Bei Leistungsbeziehern des ALG II, der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung ist der Freibetrag für solche Tätigkeiten von 200 € auf 250 € im Monat erhöht worden. Damit werden auch die erhöhten Pauschalen im vollen Umfang nicht als Einkommen im SGB II und im SGB XII bei der Leistungsberechnung berücksichtigt. Im SGB IX werden bei den Leistungen der Eingliederungshilfe die Pauschalen ebenfalls nicht als Einkommen berücksichtigt, da sie nicht der Einkommensteuer unterliegen. 


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



Mehr zum Arbeitsrecht:

Regenerationstage und Umwandlungstage (TVöD-VKA) -
Die Tarifparteien im Bereich des TVöD-VKA haben sich am 18. Mai 2022 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst geeinigt. Ende August sind die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen worden. ... (mehr lesen)
ab 24,95 € 1
TV-L: Überleitung nach dem Wegfall der verlängerte
Die Tarifparteien haben sich 2023 auf ein umfangreiches Änderungspaket für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst geeinigt. Zu den Änderungen gehört auch der Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten zum 1. Oktober 2024. Dies ... (mehr lesen)
24,95 € 1
Das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit - Nr.
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Für das ruhende Arbeitsverhältnis gelten eine Reihe von besonderen Regelungen im Arbeitsrecht und im TVöD /TVL. 55 Seiten.   Bestellnr: 603   Erhältlich als PDF. ... (mehr lesen)
10,00 € 1
Die Pflicht zur Auszahlung der Energiepreispauscha
Die Arbeitshilfe stellt die EPP im Überblick dar und zeigt in 16 Arbeitsschritten den Weg zur korrek-ten Auszahlung der EPP durch den Arbeitgeber auf von der Prüfung, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, die EPP auszuzahlen bis hin zum Vorge ... (mehr lesen)
11,95 € 1
Prüf-Tool: Wegfall der verlängerten Stufenlaufzeit
Mit diesem Prüf-Tool prüfen Sie sicher und zuverlässig, ob Sie die bei einem Beschäftigten eintretenden Änderungen richtig erfasst haben, wenn die Stufenlaufzeit unterbrochen wurde: dies ist der Fall bei Elternzeiten, Sonderurlaub und langan ... (mehr lesen)
29,80 € 1
Der aktuelle Stand der Regelungen zur Urlaubsgewäh
Kein Bereich des Arbeits- und Tarifrechts ist durch die Rechtsprechung so auf den Kopf gestellt worden wie das Urlaubsrecht. Über Jahre hinweg praktizierte Regelungen und Verfahren sind rechtswidrig und damit unwirksam geworden. 51 Seiten. ... (mehr lesen)
10,00 € 1