Als Folge der Tarifeinigung aus dem letzten Jahr 2018 kommt es auch für 2019 ab dem 1. März / 1. April zu einer Reihe von Änderungen im TVöD-VKA.
Es werden wiederum die Tabellenentgelte erhöht. Dabei fallen die Erhöhungen wieder unterschiedlich aus in den Tabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst, die Berufe im Gesundheitswesen und die übrigen Beschäftigten.
Die Entgelttabelle der Anlage E (Pflege) wird zudem bereits zum 1. März 2019 geändert, die übrigen Tabellen erst zum 1. April 2019.
Damit ändern sich auch die Stundensätze und die verschiedenen Zeitzuschläge.
Neben den Tabellen werden wieder einige Entgeltbestandteile dynamisiert, andere bleiben in der Höhe unverändert erhalten.
Die Jahressonderzahlung stabilisiert sich nach der Jahren der Kürzungen und erhöht sich im Tarifgebiet der neuen Bundesländer. Dort beginnt die Anpassung an die Werte der alten Bundesländer.
Für die Bereitschaftsdienstentgelte werden die zugrundliegenden Stundensätze ebenfalls zeitversetzt erhöht.
Wie schon im letzten Jahr steigen die Entgelte für Auszubildende und Praktikanten um Festbeträge.
Im Gegensatz zum Jahr 2018 gibt es bei der diesjährigen Erhöhung der Entgelte keine Einmalzahlung.
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