Die Jahressonderzahlung 2020

Jahressonderzahlung im TVöD / TV-L, Auswirkungen TV-COVID, Kurzarbeit

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Die Jahressonderzahlung im TVöD / TV-L wirft langsam ihre Schatten voraus. 

Welche Auswirkungen hat eine Kurzarbeit auf die Jahressonderzahlung?

 

Die Auswirkungen können überraschend sein. 

 

Wenn auf das Arbeitsverhältnis der TV-COVID Anwendung findet, dann hat die Kurzarbeit keinerlei Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung. Die Jahressonderzahlung wird so berechnet, als wäre keine Kurzarbeit eingeführt worden. 

Wenn der TV-COVID keine Anwendung findet, können die tariflichen Regelungen zu durchaus seltsamen Ergebnissen führen. 

 

Fallbeispiel 

Karla und Karl bekommen für ihre Vollzeittätigkeit ein monatliches Entgelt in Höhe von 4.000 € 

Mit Karl wird ab dem 15. Juli bis September 2020 Kurzarbeit „Null“ vereinbart. In diesem Zeitraum bekommt er kein Entgelt, sondern das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit. 

Mit Karla wird für die Monate Juli bis September 2020 Kurzarbeit „25%“ vereinbart. Für die auf 25% reduzierte Arbeitszeit erhält sie 1.000 € Entgelt. Zusätzlich bekommt sie Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit über den Arbeitgeber ausgezahlt. 

Wer von Beiden bekommt die höhere Jahressonderzahlung? 

 

Erstaunliches Ergebnis: Karl. 

 

Die Jahressonderzahlung von Karla wird aus dem in den Monaten Juli bis September 2020 durchschnittliche gezahlten Entgelt berechnet. Grundlage sind daher die für die 25% Arbeitszeit gezahlten 1.000 € Entgelt. Das Kurzarbeitergeld wird nicht berücksichtigt. Bei einem angenommenen Bemessungssatz von 70% erhält sie eine Jahressonderzahlung in Höhe von 700 €. 

 

Da Karl in den Monaten Juli bis September 2020 für weniger als 30 Kalendertage Anspruch auf Entgelt hat, gilt als Bemessungsmonat der letzte Kalendermonat, in dem Karl für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt hat. Grundlage ist damit das monatliche Entgelt von 4.000 €. Bei einem angenommenen Bemessungssatz von 70% erhält er eine Jahressonderzahlung in Höhe von 2.800 €. Da er in den Monate August und September kein Entgelt von seinem Arbeitgeber erhält, wird die Jahressonderzahlung um 2/12 gekürzt: im November werden Karl damit  2.333 € ausgezahlt.


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



Fachbuch zum Thema Jahressonderzahlung:

Die Jahressonderzahlung im TVöD - Nr. 504
Im November erfolgt die Zahlung der Jahressonderzahlung mit den veränderten Bemessungssätzen im TVöD-VKA für alle Beschäftigten, einschließlich der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege.   Seiten: 60 ... (mehr lesen)
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