Karla ist eingruppiert in Entgeltgruppe S 8b Stufe 6. In der Entgeltabrechnung wird das Stundenentgelt ausgewiesen in Höhe von 24,91 €.
Sie ist erstaunt, dass der auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts in allen Monaten stets gleich ist, obwohl die Anzahl der Arbeitstage in den einzelnen Monaten unterschiedlich
ist.
Nach § 15 TVöD-VKA erhält die Beschäftigte monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. Die
Entgelttabellen befinden sich in der Anlage zum TVöD-VKA.
In den Entgelttabellen sind die Monatsbeträge ausgewiesen. Eine Tabelle mit den Stundenentgelten gibt es im TVöD-VKA nicht.
Die Stundenentgelte werden nach der Vorgabe in § 24 Abs.3 TVöD-VKA ermittelt:
Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils sind die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs.1
TVöD-VKA) zu teilen.
Das Tabellenentgelt in Entgeltgruppe S 8b Stufe 6 beläuft sich auf 4.307,92 €.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 6 Abs.1 TVöD-VKA beträgt 39 Stunden im Tarifgebiet West.
Der statistische Monat umfasst 4,348 Wochen.
Das Stundenentgelt berechnet sich aus 4.307,92 € geteilt durch 4,348 x 39 Stunden.
Für die Entgeltgruppe S 8b Stufe 6 beläuft sich das Stundenentgelt damit auf 24,91 €.
Das Stundenentgelt ist in jedem Kalendermonat gleich hoch, da es sich nicht nach den im Kalendermonat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden richtet.
Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.