Der Betriebsrat verlangt, dass er vom Arbeitgeber zu allen Personalgesprächen eingeladen wird, die zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen können.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet den Betriebsrat zu Personalgesprächen einzuladen?
Das BAG (Beschluss vom 11.12.2018 – 1 ABR 12/17) sagt: nein!
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer umfasst auch das Recht, selber darüber zu entscheiden, wem gegenüber persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden.
Der Arbeitnehmer kann bei disziplinarischen Maßnahmen entscheiden, ob er ein Mitglied des Betriebsrates zum Gespräch hinzuziehen möchte.
Ein eigenständiges Teilnahmerecht des Betriebsrates besteht nicht.
Der Arbeitgeber kann nicht verpflichtet werden, den Betriebsrat einzuladen. Die Initiative zu einer Hinzuziehung muss stets vom Arbeitnehmer ausgeben.
Auch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) darf die Hinzuziehung des Betriebsrates nur mit vorheriger Einwilligung des Arbeitnehmers erfolgen.
Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.