Der Anspruch auf halbes Pflegegeld

Leistungen Kurzzeitpflege, Pflegegeld, Wohnheim

Fachartikel › 

Anspruch auf die Hälfte des Pflegegeldes besteht an den Tagen, an denen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt jedoch nicht für den ersten und letzten Tag der Inanspruchnahme der Leistungen der Kurzzeitpflege.

 

Karl unterbricht den Aufenthalt im Wohnheim vom 1. bis 21. Juli für 3 Wochen. Vom 10. bis zum 20. Juli nimmt er Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch. Karl hat Anspruch auf das anteilige Pflegegeld seines Pflegegrades 3 vom 1. bis zum 21. Juli. Für den Zeitraum 10. bis 20. Juli wird das Pflegegeld gekürzt. Für den ersten und den letzten Tag der Kurzzeitpflege erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes.

 

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

545 €

Tage der häuslichen Pflege im Juli

21 Tage

Zeitraum für ungekürztes Pflegegeld

12 Tage

Zeitraum der Kurzzeitpflege

11 Tage

Zeitraum für gekürztes Pflegegeld

9 Tage

Voller Pflegegeldanspruch pro Tag

18,17 €

Voller Pflegegeldanspruch pro Tag

9,09 €

 

Der Anspruch auf hälftiges Pflegegeld setzt voraus, dass vor der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege ein Anspruch auf Pflegegeld bestand. 

 

Karl nimmt im unmittelbaren Anschluss an den Aufenthalt im Wohnheim Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf das hälftige Pflegegeld. 

 

Im Anschluss an den Aufenthalt im Wohnheim muss sich der Versicherte erst einen Tag in seiner häuslichen Umgebung aufgehalten haben. An diesem Tag erwirbt er den Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Dieses Pflegegeld kann anschließend während der Kurzzeitpflege hälftig weitergezahlt werden.


Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



Weitere Fachbücher:

Kurzarbeit und Kurzarbeitsgeld in sozialen Einrich
Arbeitsausfall ist in sozialen Einrichtungen ein weitgehend neues, bislang unbekanntes Phänomen. Die durch die Auswirkungen der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie erzwungene vorübergehende Herabsetzung der betrie ... (mehr lesen)
9,50 € 6,90 € 1
Sozialschutz-Paket: der erleichterte Zugang zu soz
Mit dem Sozialschutz-Paket sind Regelungen in Kraft getreten, die einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherung im SGB II und im SGB XII ermöglichen.  Betroffen von den Neuregelungen sind die „Grundsicherung im Alter ... (mehr lesen)
9,50 € 6,90 € 1
TV COVID - Die Anwendung des neuen Tarifvertrages
Zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände wurde am 30. März 2020 ein besonderer Tarifvertrag abgeschlossen.  Dieser Tarifvertrag ermöglicht es den kommunalen Arbeitgebern Kurzarbeit einzufüh ... (mehr lesen)
ab 6,90 € 1
Die Eltern-Entschädigung - Anspruch auf Entgeltfor
Durch das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde das Infektionsschutzgesetz zum 30. März 2020 geändert. Neu eingefügt wurde ein Anspruch von erwerbstätigen Sorgeberechtigten auf die sog ... (mehr lesen)
9,50 € 1