Rentner in einer ehemals stationären Einrichtung haben im Januar 2020  Anspruch auf Grundsicherung ohne Berücksichtigung ihrer Rente

Grundsicherung, Rente, BTHG, Rentner, stationäre Einrichtung

Fachartikel › 

Was ändert sich?
Rentner in einer ehemals stationären Einrichtung haben im Januar 2020 
Anspruch auf Grundsicherung 
ohne Berücksichtigung ihrer Rente
Mit der Einführung der Leistungstrennung wird die Überleitung der Rente in stationären Einrichtungen beendet. Die erste Rentenzahlung nach Beendigung der Überleitung erfolgt aber erst zum Ende des Monats Januar 2020. Die Zahlung der Verpflegungs- und Unterkunftskosten an die Wohneinrichtung wird aber entsprechend dem angeschlossenen Vertrag zum Beginn des Monats erfolgen müssen.
Für den Monat Januar 2020 kann Karl daher Leistungen der Grundsicherung beantragen.
Dazu wird einmalig im Januar 2020 von einer Anrechnung der Renten auf den sich für die Grundsicherung ergebenden Lebensunterhaltsbedarf verzichtet. 
Im Februar 2020 hat er dann wegen Anrechnung seiner Rente keinen Anspruch mehr auf die Leistungen der Grundsicherung, wenn die Einnahmen aus Rente und Wohngeld seinen Lebensunterhaltsbedarf abdecken.
 
Fallbeispiel:
Karl bezieht eine Netto-Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 960 €. Diese Rente wird nach Beendigung der Überleitung am 31. Januar 2020 seinem Konto gutgeschrieben. Als Werkstattbeschäftigter erhält er Arbeitsentgelt in Höhe von 200 €, von dem 68,30 € anzurechnen sind. Die Wohnstätte stellt ihm für Versorgung 230 € und für die Unterkunft 500 € monatlich in Rechnung.

 

    Januar 2020 Februar 2020
Grundsicherungsbedarf      
Regelsatz Stufe 2 382,00 €    
Kosten der Unterkunft 500,00 €    
Gesamtbedarf 882,00 € 882,00 € 882,00 €
       
Einkommen      
Rente 960,00 €    
Anzurechnendes 
Werkstattentgelt
68,30 €    
anzurechnen 1028,30 € 68,30 € 1028,30 €
       
Zahlungsanspruch   813,70 € 0,00 €
Karl hat im Januar 2020 einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger in Höhe von 813,70 €. Diese Leistung wird zu Beginn des Monats ausgezahlt. Damit kann Karl im Januar pünktlich seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Wohnstätte erfüllen. Für den Februar steht ihm dann die Ende Januar ausgezahlte Rente zur Verfügung.

Hinweis: Dieser Fachbeitrag stellt kein verbindliches Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.



Fachbücher zum BTHG & Eingliederungshilfe

Die Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe - Nr
Von der Betreuung zur Assistenz: Das BTHG (Bundesteilhabegesetz) ersetzt in der Eingliederungshilfe die bisherigen Betreuungsleistungen durch Assistenzleistungen. Die Ziele, Formen, Inhalte und die Gewährung von Assistenzleistungen werden im ... (mehr lesen)
ab 22,95 € 1
BTHG - Das stationäre Wohnen - Nr. 303
Wenn Eingliederungshilfe derzeit in (teil-) stationären Einrichtungen erbracht wird, dann umfasst die Leistung der Eingliederungshilfe auch stets den erforderlichen Lebensunterhalt. Seit 2020 werden im Rahmen der Eingliederungshilfe bei V ... (mehr lesen)
ab 22,95 € 1
BTHG: Die neuen Verfahrensregelungen - Nr. 304
Zum Jahresbeginn 2018 ist der dritte Umsetzungsschritt des BTHG vollzogen worden. Im überarbeiteten Teil 1 des SGB IX sind eine Vielzahl von Verfahrensregelungen für das Sozialverfahren der Rehabilitationsträger verändert worden. Davon ist ... (mehr lesen)
ab 22,95 € 1
Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz 2016
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist im Bundestag verabschiedet worden und in Kraft. Das BTHG ist ein Artikelgesetz: in 25 Artikeln werden bestehende Gesetze verändert, allen voran das SGB IX und das SGB XII.   Seiten: 115 Th ... (mehr lesen)
11,95 € 1
Leistungsrechner "Leistungen der Pflegeversicherun
Auf Anregung von Fragegeplagten ist der Leistungsrechner SGB XI entwickelt worden. Mit ihm sind die Berechnungsergebnisse für alle Kombinationsmöglichkeiten sofort auf dem Bildschirm ablesbar und es lassen sich so alle Varianten der Leistung ... (mehr lesen)
14,90 € 1
Leistungsrechner für Rentenbezieher - Excel basier
Zum 1. Januar 2020 wird die sozialrechtliche Leistungstrennung durchgeführt: die Eingliederungshilfe trägt in den Einrichtungen nicht mehr die Kosten für den Lebensunterhalt. Für die Kosten des Lebensunterhalts müssen die Bewohner in den bes ... (mehr lesen)
14,90 € 1