Zum 1. Januar 2017 wird die neue Entgeltordnung-VKA in Kraft treten. Alle Beschäftigten mit einem TVöDVKA Vertrag müssen in die neue Entgeltordnung übergeleitet werden. Zudem können die übergeleiteten Beschäftigten einen Antrag auf eine Höhergruppierung stellen, wenn ihre derzeitige Tätigkeit in der neuen Entgeltordnung einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird. 80 Seiten.
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Zum 1. Januar 2017 wird die neue Entgeltordnung-VKA in Kraft treten. Alle Beschäftigten mit einem TVöDVKA Vertrag müssen in die neue Entgeltordnung übergeleitet werden. Zudem können die übergeleiteten Beschäftigten einen Antrag auf eine Höhergruppierung stellen, wenn ihre derzeitige Tätigkeit in der neuen Entgeltordnung einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird. Der Anspruch auf eine Höhergruppierung besteht aber nicht für jeden Beschäftigten: zum Teil werden die bisherigen Tätigkeitsmerkmale keiner höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten aus dem BAT übergeleitet worden sind und ob sie einen BAT-Bewährungaufstieg hatten.
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