Zum 1. Januar 2021 wird das neue Grundrentengesetz in Kraft treten: Ansprüche auf Leistungen nach diesem Gesetz haben Personen, die eine Grundrentenzeit von mindestens 33 Jahren erfüllt haben. Das trifft viele Werkstattbeschäftigte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder im Anschluss daran eine Rente wegen Alters beziehen.
Seiten: 48
Themengebiet: Grundrentengesetz, Grundrente, soziale Einrichtung, WfbM, Arbeit, Beschäftigung, AP 322
ISBN: 978-3-96702-050-2
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Zum 1. Januar 2021 wird das neue Grundrentengesetz in Kraft treten: Ansprüche auf Leistungen nach diesem Gesetz haben Personen, die eine Grundrentenzeit von mindestens 33 Jahren erfüllt haben.
Das trifft viele Werkstattbeschäftigte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder im Anschluss daran eine Rente wegen Alters beziehen.
Ob bei Erfüllung der Grundrentenzeit ein Anspruch auf Grundrente besteht, hängt von dem während dieser Zeit erworbenen Entgeltpunkten und von der Höhe des zusätzlich erzielten Einkommens ab.
Auch wenn kein Anspruch auf Grundrente besteht, hat das Gesetz Auswirkungen auf den Anspruch auf Wohngeld und aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XII.
Die Erhöhung der Freibeträge im Wohngeld und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrifft insbesondere die Bewohner in den besonderen Wohnformen, die dadurch erstmals Leistungen oder erhöhte Leistungen bekommen können.
Als Hilfestellung zur Beantwortung der mit der Grundrente verbundenen Fragen soll diese Arbeitshilfe dienen: welche Leistungen gibt es? welche Anträge sind zu stellen? wann muss was erledigt werden?
Produktdetails
Seiten: 48
Format: DIN-A-4
Bestellnummer: AP322
Autor: Kurt Ditschler
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anonym (Mittwoch, 03 Februar 2021 22:31)
100% auf den Punkt.