Die Änderungen im SGB XI führen zu einer Verbesserung der Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: auch ohne eine Pflegestufe („Pflegestufe 0“) besteht jetzt zu den bisherigen Betreuungsleistungen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. 118 Seiten.
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Die Änderungen im SGB XI führen zu einer Verbesserung der Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: auch ohne eine Pflegestufe („Pflegestufe 0“) besteht jetzt zu den bisherigen Betreuungsleistungen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Betreuungsbedürftige mit Pflegestufe erhalten zudem erhöhte Leistungen. Pflegesachleistungen umfassen nun neben der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die häusliche Betreuung, die von besonderen Betreuungsdiensten erbracht wird.
Neu sind auch die zusätzlichen Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen. Verbesserungen gibt es beim Anspruch auf Pflegegeld für Wohnheimbewohner und für die Dauer der Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege. Künftig kann Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe auch für junge Volljährige erbracht werden.
Die neue Arbeitshilfe bietet eine praxisorientierte umfassende Darstellung der eingetretenen Änderungen.
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