Der Bundestag hat das 2. Pflegestärkungsgesetz beschlossen: aus Pflegestufen werden Pflegegrade, die gesonderte Begutachtung von Einschränkungen der Alltagskompetenz entfällt, die Betreuungsleistungen werden neu organisiert und die Höhe der Leistungen wird nach dem Pflegegrad gestaffelt. 66 Seiten.
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Der Bundestag hat das 2. Pflegestärkungsgesetz beschlossen: aus Pflegestufen werden Pflegegrade, die gesonderte Begutachtung von Einschränkungen der Alltagskompetenz entfällt, die Betreuungsleistungen werden neu organisiert und die Höhe der Leistungen wird nach dem Pflegegrad gestaffelt.
Zum 1.Januar 2017 erfolgt eine Überleitung: alle bisherigen Leistungsempfänger werden ohne
erneute Begutachtung einem der Pflegegrade zugeordnet.
Dadurch kommt es besonders für Versicherte der Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
zu einem höheren Leistungsanspruch.
Die bisherigen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden zu Angeboten zur Unterstützung im
Alltag zusammengeführt und können von anerkannten Trägern erbracht werden.
Die neue Arbeitshilfe bietet eine praxisorientierte umfassende Darstellung des Ablaufs der Überleitung,
der Besitzstandsregelungen und der neuen Leistungsansprüche.
Aus dem Inhalt:
Das Verfahren der Überleitung
- Die neuen Pflegegrade
- Die bisherige Einstufung
- Was wird übergeleitet?
- Wie läuft die Überleitung ab?
- Wer wird übergeleitet?
- Die beiden unterschiedlichen Überleitungen
- Die Überleitung für Versicherte ohne erheblich
eingeschränkte Alltagskompetenz
- Die Überleitung für Versicherte mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz
- Keine Überleitung in den Pflegegrad 1
Übergangsregelungen für die Begutachtung
Die veränderten Leistungsansprüche
- Der neue Leistungskatalog
- Bisherige Leistungsansprüche Pflegestufe 0 bis 3+
- Leistungsansprüche bei Pflegegrad 1 bis 5
- Leistungen für die bisherige Pflegestufe 0
Besitzstandsschutz
- für den übergeleiteten Pflegegrad
- für die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen
- für den erhöhten Betrag der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- für den Wohngruppenzuschlag
- für die Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson
- für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Unfallversicherung für die Pflegeperson
- für den Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
Kostenerstattung für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Ansprüche auf Kostenerstattung
- Kostenerstattung durch Entlastungsbetrag und
Umwandlungsanspruch
- Der Zuschlag zum Entlastungsbetrag
- Der zusätzliche Umwandlungsanspruch zur Erhöhung
des Entlastungsbetrags
FAQ – Fragen und Antworten zur Überleitung
Ausschließlich erhältlich als PDF.
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Alternativ können Sie auch per E-Mail: verlag@ditschler-seminare.de bestellen.