Von der Pflegestufe zum Pflegegrad – die Überleitung im SGB XI

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad – die Überleitung im SGB XI - AP 80

Der Bundestag hat das 2. Pflegestärkungsgesetz beschlossen: aus Pflegestufen werden Pflegegrade, die gesonderte Begutachtung von Einschränkungen der Alltagskompetenz entfällt, die Betreuungsleistungen werden neu organisiert und die Höhe der Leistungen wird nach dem Pflegegrad gestaffelt. 66 Seiten.

 

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Der Bundestag hat das 2. Pflegestärkungsgesetz beschlossen: aus Pflegestufen werden Pflegegrade, die gesonderte Begutachtung von Einschränkungen der Alltagskompetenz entfällt, die Betreuungsleistungen werden neu organisiert und die Höhe der Leistungen wird nach dem Pflegegrad gestaffelt.

 

Zum 1.Januar 2017 erfolgt eine Überleitung: alle bisherigen Leistungsempfänger werden ohne

erneute Begutachtung einem der Pflegegrade zugeordnet.

Dadurch kommt es besonders für Versicherte der Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

zu einem höheren Leistungsanspruch.

Die bisherigen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden zu Angeboten zur Unterstützung im

Alltag zusammengeführt und können von anerkannten Trägern erbracht werden.

Die neue Arbeitshilfe bietet eine praxisorientierte umfassende Darstellung des Ablaufs der Überleitung,

der Besitzstandsregelungen und der neuen Leistungsansprüche.

 

Aus dem Inhalt:

Das Verfahren der Überleitung

- Die neuen Pflegegrade

- Die bisherige Einstufung

- Was wird übergeleitet?

- Wie läuft die Überleitung ab?

- Wer wird übergeleitet?

- Die beiden unterschiedlichen Überleitungen

- Die Überleitung für Versicherte ohne erheblich

  eingeschränkte Alltagskompetenz

- Die Überleitung für Versicherte mit erheblich eingeschränkter

  Alltagskompetenz

- Keine Überleitung in den Pflegegrad 1

 

Übergangsregelungen für die Begutachtung

 

Die veränderten Leistungsansprüche

- Der neue Leistungskatalog

- Bisherige Leistungsansprüche Pflegestufe 0 bis 3+

- Leistungsansprüche bei Pflegegrad 1 bis 5

- Leistungen für die bisherige Pflegestufe 0

 

 

Besitzstandsschutz

- für den übergeleiteten Pflegegrad 

- für die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen

- für den erhöhten Betrag der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen

- für den Wohngruppenzuschlag

- für die Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson

- für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen

  Unfallversicherung für die Pflegeperson

- für den Eigenanteil bei vollstationärer Pflege

 

Kostenerstattung für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

- Ansprüche auf Kostenerstattung

- Kostenerstattung durch Entlastungsbetrag und

  Umwandlungsanspruch

- Der Zuschlag zum Entlastungsbetrag

- Der zusätzliche Umwandlungsanspruch zur Erhöhung

  des Entlastungsbetrags

 

FAQ – Fragen und Antworten zur Überleitung


 

Ausschließlich erhältlich als PDF.


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