Maßgeschneiderte Lösung Ihrer Arbeitsvertragsgrundlagen mit Ihrem eigenen Logo und eigenem Freitext als Begrüßung. Ideal als Handreichung an Ihre Arbeitnehmer & Bewerber. Schaffen Sie maximale Transparenz. Denn es ist unzumutbar, wenn Bewerber und Arbeitnehmern sich erst die AGB des Arbeitgebers auf Grund der Hinweise im Arbeitsvertrag „zusammenstellen“ müssen. Gerade wenn ein Tarifvertrag - wie der TVöD - nicht vollständig übernommen werden soll, müssen die verbleibenden Regelungen übersichtlich, klar und lesbar dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden.
Daher erstellen wir aus Ihrem Arbeitsvertragsformular die korrekten Arbeitsvertragsgrundlagen für Sie und sorgen für einen professionellen Druck.
Seiten: 48, gedruckte Broschüre
Themengebiet: Arbeitsverträge, Tarifrecht, Arbeitsvertragsgrundlagen, AGB, TVöD-VKA, AVG Spezial
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Maßgeschneiderte Lösung Ihrer Arbeitsvertragsgrundlagen mit Ihrem eigenen Logo und eigenem Freitext als Begrüßung. Ideal als Handreichung an Ihre Arbeitnehmer & Bewerber. Schaffen Sie maximale Transparenz. Denn es ist unzumutbar, wenn Bewerber und Arbeitnehmern sich erst die AGB des Arbeitgebers auf Grund der Hinweise im Arbeitsvertrag „zusammenstellen“ müssen. Gerade wenn ein Tarifvertrag - wie der TVöD - nicht vollständig übernommen werden soll, müssen die verbleibenden Regelungen übersichtlich, klar und lesbar dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden. Daher erstellen wir aus Ihrem Arbeitsvertragsformular die korrekten Arbeitsvertragsgrundlagen für Sie und sorgen für einen professionellen Druck.
Die Zusammenstellung der für das Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen aus dem TVöD kann Ihren Bewerbern als Vertragsangebot und den Mitarbeitern als Grundlage des Arbeitsverhältnisses an die Hand gegeben werden.
Der Ablauf
Der fachliche Hintergrund
Wenn freie Träger den TVöD nicht vollständig übernehmen, wird dies häufig als „Anlehnung an den TVöD“ bezeichnet. Damit soll klargestellt werden, dass nicht alle Regelungen aus dem TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Diese Anlehnung ist rechtlich zulässig und zumeist auch sinnvoll, da der TVöD als Tarifwerk des öffentlichen Dienstes von Bedingungen ausgeht, die ein freier Träger häufig gar nicht erfüllen kann. Auch gibt es Regelungen, deren Umsetzung aufwendig ist oder die als nicht sehr sinnvoll erscheinen.
Damit eine solche teilweise Übernahme des TVöD wirksam ist, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD“ oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD“. Diese unbestimmten Klauseln sind unwirksam und führen zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD.
Wird der TVöD nur selektiv übernommen, dann muss diese selektive Übernahme klar und eindeutig vereinbart werden: es muss dem Vertragspartner (Arbeitnehmer) klar ersichtlich sein, welche Regelungen aus dem TVöD Anwendung finden und welche Regelungen ausgeschlossen sind.
Vorformulierte Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag gelten als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) des Arbeitgebers: Wenn bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Anwendung von Teilen eines Tarifvertrags festgelegt wird, dann werden die übernommenen Regelungen des Tarifvertrags Bestandteil der AGB des Arbeitgebers.
Für die Verwendung von AGB stellt das BGB einige Regeln auf:
Unzumutbar ist es, wenn Bewerber und Arbeitnehmern sich erst die AGB des Arbeitgebers auf Grund der Hinweise im Arbeitsvertrag „zusammenstellen“ müssen. Gerade wenn der Tarifvertrag nicht vollständig übernommen werden soll, müssen die verbleibenden Regelung übersichtlich, klar und lesbar dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden.
Die Zusammenstellung der für das Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen aus dem TVöD kann den Bewerbern als Vertragsangebot und den Mitarbeitern als Grundlage des Arbeitsverhältnisses an die Hand gegeben werden.
Die Zusammenstellung kann als „TVöD in der für IHR NAME geltenden Fassung“ als gedruckte Broschüre zudem Vorteile bei der Gewinnung von Fachkräften bieten: der Arbeitgeber stellt sein tarifliches Vertragsangebot transparent und nachvollziehbar dem Vertragspartner zur Verfügung.
Produktdetails
Seiten: 48
Format: DIN-A-5
Umschlag: Softcover
Themengebiet: AVG Spezial
Autor: Kurt Ditschler, Ulrich Marahrens-Ditschler
Erhältlich als: Gedruckte Broschüre
Beispiel 1
Beispiel 2
Alternativ können Sie auch per E-Mail: verlag@ditschler-seminare.de bestellen.
Poster: Leistungen zur Teilhabe
Wie läuft ein Sozialverwaltungsverfahrens vom Vorverfahren bis zum Leistungsbescheid ab? Unsere Verfahrensposter erklären es Ihnen auf einen Blick.