Das Pflegezeitgesetz gewährt Beschäftigten ab dem 1. Juli 2008 Anspruch auf Arbeitsbefreiung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Freistellung für die Dauer der neuen Pflegezeit.
Die neue Arbeitshilfe informiert praxisnah über die neuen Ansprüche der Beschäftigten und erläutert die Verfahrensregelungen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann der Arbeitgeber eine Fortzahlung der Vergütung leisten muss und welche arbeitsvertraglichen Regelungen dazu bestehen müssen. 58 Seiten.
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Das Pflegezeitgesetz gewährt Beschäftigten ab dem 1. Juli 2008 Anspruch auf Arbeitsbefreiung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Freistellung für die Dauer der neuen Pflegezeit.
Die neue Arbeitshilfe informiert praxisnah über die neuen Ansprüche der Beschäftigten und erläutert die Verfahrensregelungen. Insbesondere wird aufgezeigt, wann der Arbeitgeber eine Fortzahlung der Vergütung leisten muss und welche arbeitsvertraglichen Regelungen dazu bestehen müssen.
Arbeitsbefreiung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Freistellung bei Inanspruchnahme der Pflegezeit
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