Die Anwendung der tariflichen Regelungen über den Bereitschaftsdienst ist nicht ganz einfach. Bereitschaftsdienste werden außerhalb der tariflichen Arbeitszeit geleistet: daher gelten viele der Regelungen für die tarifliche Arbeitszeit nicht. An ihre Stelle treten Sonderregelungen, die nur für die außerhalb der tariflichen Arbeitszeit geleistete Arbeit gelten.
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ISBN: 978-3-96702-020-5
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Die Anwendung der tariflichen Regelungen über den Bereitschaftsdienst ist nicht ganz einfach.
Bereitschaftsdienste werden außerhalb der tariflichen Arbeitszeit geleistet: daher gelten viele der Regelungen für die tarifliche Arbeitszeit nicht. An ihre Stelle treten Sonderregelungen, die nur für die außerhalb der tariflichen Arbeitszeit geleistete Arbeit gelten. Hinzu kommen die unterschiedlichen Bewertungen des Bereitschaftsdienstes im TVöD und im Arbeitszeitgesetz.
Im Arbeitszeitgesetz geht es um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer: die Zeiten des Bereitschaftsdienstes gelten daher als Arbeitszeit. Die Grenzen für die Höchstarbeitszeit können aber im TVöD durch Bereitschaftsdienste überschritten werden.
Eine falsche Berechnung der Bereitschaftsdienstentgelte hat beträchtliche Auswirkungen nicht nur für die
Beschäftigten, sondern auch für die Kostenträger, die eine tarifwidrige Vergütung nicht anerkennen.
Typische Fehler bei der Anwendung der tariflichen Regelungen sind:
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