Arbeitsverträge in Anlehnung an den TV-L

Arbeitsverträge in Anlehnung an den TV-L - Nr. 501

36 Seiten.

 

Bestellnr: 501

 

Erhältlich als PDF.

10,00 €

  • verfügbar

*Um mehrere Exemplare zu bestellen, einfach mehrfach In den Warenkorb anklicken.


·  Freie Träger müssen den TV-L nur zwingend in vollem Umfang anwenden, wenn sie mit einer Gewerkschaft im Rahmen eines Haustarifvertrages die volle Anwendung des TV-L vereinbart haben.

·   Die allermeisten freien Träger sind daher nicht tarifgebunden und haben daher die Wahl, ob und in welchem Umfang sie den TV-L anwenden wollen. Dazu wird die Geltung des TV-L oder von Teilen des TV-L im Arbeitsvertrag vereinbart.

·    Wenn freie Träger den TV-L nicht vollständig übernehmen, wird dies häufig als „Anlehnung an den TV-L“ bezeichnet. Damit soll klar gestellt werden, dass nicht alle Regelungen aus dem TV-L auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Diese Anlehnung ist rechtlich zulässig und zumeist auch sinnvoll, da der TV-L als Tarifwerk des öffentlichen Dienstes von Bedingungen ausgeht, die ein freier Träger häufig gar nicht erfüllen kann. Auch gibt es Regelungen, deren Umsetzung aufwendig ist oder die als nicht sehr sinnvoll erscheinen.

·  Vor der Übernahme des TV-L muss daher jede Regelung und jeder Paragraph auf ihre Übernahmefähigkeit geprüft werden.

·   Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TV-L aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TV-L“ oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV-L“. Diese unbestimmten Klauseln sind unwirksam und führen zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TV-L.

·   Wird der TV-L nur selektiv übernommen, dann muss diese selektive Übernahme klar und eindeutig vereinbart werden: es muss dem Vertragspartner (Arbeitnehmer) klar ersichtlich sein, welche Regelungen aus dem TV-L Anwendung finden und welche Regelungen ausgeschlossen sind.

·    Bei der Übernahme des TV-L besteht häufig auch die berechtigte Angst, dass künftige Tarifsteigerungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Trägers übersteigen. Auch hier kann ein nicht tarifgebundener freier Träger Sicherungen in den Arbeitsvertrag einbauen, die die Entscheidung über die Übernahme künftiger Tariferhöhungen offen lassen.

·     Die Arbeitshilfe enthält daher Text-Bausteine für die unterschiedlichen Möglichkeiten einer selektiven Übernahme des TV-L:

  • die Übernahme der jeweils gelten Fassung des TV-L
  • die statische Übernahme des TV-L
  • die eingeschränkt dynamische Übernahme des TV-L
  • der Ausschluss künftiger Änderungen des TV-L
  • die freiwillige oder widerrufliche Anbindung an die Tarifentwicklung des TV-L
  • der Ausschluss von TV-L- Regelungen
  • die Übernahme des Entgeltsystems des TV-L usw.

·     Zudem werden alle Regelungen des TV-L auf ihre Übernahmefähigkeit hin überprüft und bewertet.

·     Weiter enthält die Arbeitshilfe einen beispielhaften Musterarbeitsvertrag zur Übernahme des TV-L. 

 

Ausschließlich erhältlich als PDF.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Copyright und Urheberrechtsschutz von PDF-Arbeitshilfen.   


Alternativ können Sie auch per E-Mail: verlag@ditschler.de bestellen.


KUNDEN, DIE DIESEN ARTIKEL GEKAUFT HABEN, KAUFTEN AUCH